Seit Sommer 2026 gilt in Deutschland das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG), das oft „Heizungsgesetz“ genannt wurde. Viele Ofenbesitzer und Bauherren fragen sich jetzt: Was ändert sich für meinen Kachelofen oder Grundofen? Die kurze Antwort: Für Holzöfen wird es eher einfacher.
Holz bleibt eine zulässige Wärmequelle
Das GModG ist technologieoffen. Biomasse, also auch Scheitholz, wird ausdrücklich als zulässige Wärmequelle genannt, neben Wärmepumpe, Fernwärme und Hybridlösungen. Einen Kachel- oder Grundofen dürfen Sie also weiterhin neu bauen, betreiben und modernisieren.
Die 65-%-Regel entfällt
Nach dem alten GEG musste eine neue Heizung zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Pflicht fällt weg. Stattdessen gilt für neue Gas- und Ölheizungen eine „Bio-Treppe“: Ab 2029 müssen sie mindestens 10 % klimafreundliche Brennstoffe nutzen. Der Anteil steigt bis 2040 auf 60 %. Für Holzöfen gibt es keine solche Quote, denn Holz ist selbst ein nachwachsender Brennstoff.