Energieberatung

Energieberatung - Heute so planen, dass es morgen noch passt

Wer heute baut oder saniert, entscheidet für die nächsten 30 bis 50 Jahre. Deshalb fragen wir in unserer Beratung nicht nur, was der Gesetzgeber heute verlangt. Wir fragen auch, welche Anforderungen an den CO₂-Ausstoß in den kommenden Jahren absehbar auf Ihr Gebäude zukommen. Gemeinsam mit dem BAFA-Energieexperten Holger Dierks entwickeln wir Heiz- und Sanierungskonzepte, die ressourcenschonend gebaut sind, sparsam im Betrieb laufen und über ihre gesamte Lebensdauer eine gute CO₂-Bilanz haben.

Unsere Leistungen in der Energieberatung

• Ganzheitliche Bestandsaufnahme: Wir betrachten Gebäudehülle (Dach, Fenster, Keller, Fassade), Heiztechnik und Ihr Nutzungsverhalten.

• Heizkonzept mit Blick auf 2030 und 2045: Wir kombinieren Speicherofen mit Wärmepumpe, Photovoltaik oder Solarthermie so, dass Ihr Haus auch künftige Anforderungen erfüllen kann.

• Förderberatung und Baubegleitung: Holger Dierks und Thomas Zander begleiten Sie als BAFA-Energieeffizienzexperten durch Antrag und Umsetzung. Die Baubegleitung selbst ist förderfähig.

• Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Er zeigt, welche Maßnahme sich in welcher Reihenfolge lohnt.

• Energieausweis: wir erstellen Bedarfs- und/oder Verbrauchsernergieausweise bei Verkauf/Vermietung, Sanierung und Neubau

• Einzelmaßnahmen: wir beantragen und begleiten


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Was das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ändert:

Im Sommer 2026 hat das GModG das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Seine Regelungen treten schrittweise in Kraft. Die wichtigsten Punkte für Bauherren und Eigentümer:
• Die 65-%-Regel entfällt. Beim Heizungstausch gibt es wieder mehr Wahlfreiheit. Für neue Gas- und Ölheizungen gilt dafür eine „Bio-Treppe“: Ab 2029 müssen sie mindestens 10 % klimafreundliche Brennstoffe nutzen. Der Anteil steigt bis 2040 schrittweise auf 60 %.
• Neubauten werden ab 2030 zu Nullemissionsgebäuden. Für öffentliche Gebäude gilt das bereits ab 2028. Hinzu kommt eine Solarpflicht für Neubauten.
• Die Klimabilanz zählt über den ganzen Lebenszyklus. Künftig werden auch die Treibhausgase erfasst, die bei Herstellung, Nutzung und Rückbau eines Gebäudes entstehen, also die „graue Energie“ der Baustoffe.
• Die Förderung wurde neu geregelt. Seit Juli 2026 hängt die Förderhöhe vom Einkommen ab, es gibt einen Familienbonus, und die maximalen Förderbeträge wurden gesenkt.

Für Sie heißt das: Mehr Freiheit bei der Wahl der Heizung, aber mehr Verantwortung für die langfristigen Kosten. Wer heute auf fossile Brennstoffe setzt, trägt steigende CO₂-Preise und Beimischpflichten über Jahrzehnte mit.


Thomas Zander - Holger Dierks - Energieberater

Häufige Fragen zur Energieberatung

Darf ich nach dem GModG noch einen Holzofen einbauen?

Ja. Das Gesetz ist technologieoffen, und Biomasse bleibt ausdrücklich eine zulässige Wärmequelle. Der Ofen muss die Grenzwerte der 1. BImSchV einhalten und vom Schornsteinfeger abgenommen werden.

Lohnt sich jetzt noch eine neue Gas- oder Ölheizung?

Das rechnen wir im Einzelfall durch. Wegen der Bio-Treppe und des steigenden CO₂-Preises werden fossile Heizungen über ihre Lebensdauer voraussichtlich teurer. Diese Folgekosten gehören in jede ehrliche Kalkulation.

Wie passt ein Speicherofen in ein Nullemissionsgebäude?

Als Ergänzung zu Wärmepumpe und Photovoltaik kann ein Speicherofen den Strombedarf in der kalten Jahreszeit senken und die Versorgungssicherheit erhöhen.

Wer berät mich?

Thomas Zander (Niermann Ofenbau) und Holger Dierks (BAFA-Energieexperte), persönlich vor Ort in der Region Hannover.

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